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   VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 54-IV-14   

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https://dejure.org/2015,23332
VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 54-IV-14 (https://dejure.org/2015,23332)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.08.2015 - 54-IV-14 (https://dejure.org/2015,23332)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. August 2015 - 54-IV-14 (https://dejure.org/2015,23332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen zur Anordnung der Veröffentlichung einer Abbildung mit Namens- und Alterangabe einer Zeugin in einem Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 48
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 54-IV-14
    Im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im engeren Sinne ist dabei die Ausgewogenheit zwischen der Art und Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung einerseits und dem Gewicht der geschützten Rechtsgüter sowie der zugrunde liegenden Tatsachenbasis andererseits zu wahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006, BVerfGE 115, 320 [360]).

    Art und Schwere der Beeinträchtigung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes müssen bereits bei Eingriffen in Bezug auf Verdächtige in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Straftat und zur Stärke des Verdachtsgrades bzw. zur Höhe der Erfolgsaussichten des beabsichtigten Rechtsgüterschutzes stehen (vgl. für die präventiv-polizeiliche Datenverarbeitung BVerfGE 115, 320 [361]; vgl. für Durchsuchungsanordnungen: BVerfG, Urteil vom 2. März 2006, BVerfGE 115, 166 [197]).

    Für das Gewicht der individuellen Beeinträchtigung durch einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist erheblich, inwieweit der Betroffene als Person anonym bleibt, welche persönlichkeitsbezogenen Informationen erfasst werden, insbesondere welchen Grad an Persönlichkeitsrelevanz die betroffenen Informationen je für sich und in ihrer Verknüpfung mit anderen aufweisen, und welche Nachteile dem Grundrechtsträger aufgrund der Maßnahmen drohen (vgl. BVerfGE 115, 320 [347]).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 54-IV-14
    Der Eingriff darf den Betroffenen nicht übermäßig belasten, muss diesem also zumutbar sein (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2006, BVerfGE 115, 166 [192]).

    Strafnormen und deren Anwendung in einem rechtsstaatlichen Verfahren sind Verfassungsaufgaben; der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten kommt daher eine hohe Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999, BVerfGE 100, 313 [388]; BVerfGE 115, 166 [192]).

    Art und Schwere der Beeinträchtigung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes müssen bereits bei Eingriffen in Bezug auf Verdächtige in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Straftat und zur Stärke des Verdachtsgrades bzw. zur Höhe der Erfolgsaussichten des beabsichtigten Rechtsgüterschutzes stehen (vgl. für die präventiv-polizeiliche Datenverarbeitung BVerfGE 115, 320 [361]; vgl. für Durchsuchungsanordnungen: BVerfG, Urteil vom 2. März 2006, BVerfGE 115, 166 [197]).

  • BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07

    Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 54-IV-14
    Auch die staatliche Veröffentlichung personenbezogener Daten wird vom Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung erfasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 1988, BVerfGE 78, 77 [84]; Beschluss vom 25. Februar 2008, NJW 2008, 1435 [1436]).

    Sie bewirkt die Weitergabe der betreffenden personenbezogenen Daten an einen unbestimmten und nicht überschaubaren Empfängerkreis ohne Verwendungsbeschränkungen oder ergänzende verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 - juris; BVerfGE 78, 77 [84]).

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 54-IV-14
    Auch die staatliche Veröffentlichung personenbezogener Daten wird vom Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung erfasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 1988, BVerfGE 78, 77 [84]; Beschluss vom 25. Februar 2008, NJW 2008, 1435 [1436]).

    Sie bewirkt die Weitergabe der betreffenden personenbezogenen Daten an einen unbestimmten und nicht überschaubaren Empfängerkreis ohne Verwendungsbeschränkungen oder ergänzende verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 - juris; BVerfGE 78, 77 [84]).

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 54-IV-14
    Es genügt mithin bereits die Möglichkeit einer Zweckerreichung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2006, BVerfGE 117, 163 [188 f.]).
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11

    Anfechtung - Frage nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren - Offenbarungspflicht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 54-IV-14
    Eine Pflicht zur Offenbarung nicht nachgefragter Tatsachen bei der Einstellung ist an die Voraussetzung gebunden, dass die betreffenden Umstände entweder dem Bewerber die Erfüllung seiner vorgesehenen arbeitsvertraglichen Leistungspflicht von vornherein unmöglich machen oder doch für die Eignung für den in Betracht kommenden Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung sind (BAG, Urteil vom 6. September 2012, NJW 2013, 1115 [1116]).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 54-IV-14
    Eingriffe in das auch ihm zustehende Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Rogall, a.a.O., Vor § 48 Rn. 99) muss auch er - wie jedermann - nur hinnehmen, soweit diese auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen und sich in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit halten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1974, BVerfGE 38, 105 [114 f.]; Rogall, a.a.O., Vor § 48 Rn. 72).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 54-IV-14
    Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines Zeugen können in Ermittlungs- oder Strafverfahren ebenso durch den Anspruch des Beschuldigten oder des Angeklagten auf ein faires Verfahren gerechtfertigt sein, soweit die Offenbarung der betreffenden persönlichen Lebenssachverhalte des Zeugen der Ermittlung der Wahrheit und somit einem gerechten Urteil dient (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981, BVerfGE 57, 250 [275]; Rogall, a.a.O., Vor § 48 Rn. 99 f.).
  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 54-IV-14
    Die Tragweite des Eingriffs erhöht sich hier nochmals, weil die Veröffentlichung auch über Internetportale erfolgen soll (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. November 2010, BVerfGE 128, 1 [52 f.]).
  • BVerfG, 05.03.2015 - 2 BvR 746/13

    Mit einer Entkleidung verbundene Durchsuchung eines Strafgefangenen (allgemeines

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 54-IV-14
    Tiefgreifend in diesem Sinn können neben Grundrechtseingriffen, deren Anordnung nach der Verfassung vorbeugend dem Richter vorbehalten ist, auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 2015 - 2 BvR 746/13 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 56-IV-11
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

  • BVerfG, 05.07.2010 - 2 BvR 759/10

    Informationelle Selbstbestimmung im Ordnungswidrigkeitenverfahren;

  • VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 124-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 66-IV-13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Sächsischen

  • VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

  • VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

  • VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen

    Zwar berührt jeder behördliche, für den Betroffenen unfreiwillige Umgang mit ihnen dieses Grundrecht (SächsVerfGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - Vf. 44-II-94 - juris Rn. 186; Beschluss vom 23. Oktober 2014 - Vf. 66-IV-13 - juris Rn. 64; Beschluss vom 27. August 2015 - Vf. 54-IV-14 - juris Rn. 19).
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 54-IV-21
    Im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im engeren Sinne ist dabei die Ausgewogenheit zwischen der Art und Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung einerseits und dem Gewicht der geschützten Rechtsgüter sowie der zugrundeliegenden Tatsachenbasis andererseits zu wahren (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2015 - Vf. 54-IV-14; vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006, BVerfGE 115, 320 [360]).
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